Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)
Seminar EU-Datenschutz-Grundverordnung
Zu den SeminarangebotenEU-Datenschutz-Grundverordnung: Es ist soweit, am 14.04.2016 hat das Europaparlament die neue Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) endgültig verabschiedet. Am 4. Mai 2016 wurde diese im EU-Amtsblatt veröffentlicht, dadurch tritt sie 20 Tage später in Kraft. Nach einer zweijährigen Übergangszeit und zwar bis zum: 25.05.2018 wird diese dann anwendbar. Dadurch wird ein neues einheitliches Datenschutzrecht in der gesamten Europäischen Union etabliert. Welche wesentlichen Änderungen kommen jetzt auf Sie zu?
Nutzen Sie Ihr Recht auf Weiterbildung gemäß § 4f Abs. 2, 3 BDSG und Artikel 37 Abs. 5 DSGVO.
1-tägiger Workshop
Trainingsinhalte
» Historik des Datenschutzes und die verschiedenen BDSG Novellen
» Ablösung der aktuellen Datenschutz-Richtlinie 95/46/EG
» Datenschutz ab 2016
» Was ändert sich? Welche Prinzipien bleiben?
» Übergangsfristen und die nationalen Öffnungsklauseln
» Zweckbindung und Datensparsamkeit nach Artikel 5
» Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung nach Artikel 6
» Der einheitliche Rechtsrahmen (Datenschutzvorschriften) in der EU
» Recht auf Vergessen werden
» Recht auf Datenübertragbarkeit (Datenportabilität)
» Die Verarbeitung von sensiblen Daten ist untersagt, es sei denn...
» Dokumentationsanforderungen und Informationspflichten
» Datenschutz- und Sicherheitskonzepte
» Meldung von Sicherheitsvorfällen
» Privacy by Design, Privacy by Default nach Artikel 25
» Die Auftragsdatenverarbeitung nach Artikel 28
» Meldung von Datenschutzverletzungen
» Aufsichtsbehörde (One-Stop-Shop) gemäß Artikel 56
» Datenschutz-Folgenabschätzung (privacy impact assessment)
» Die zukünftige Stellung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
» Stärkung der Selbstregulierung durch Zertifizierung und Verhaltensregeln...
Dozenten:
Zertifizierte und geprüfte externe Datenschutzbeauftragte und Datenschutz-Auditoren.
Veranstaltungsorte:
A'burg, Frankfurt, Hamburg, Köln, München, Offenbach, Stuttgart, Würzburg...
Anzahl Teilnehmer: Max. 12
Inklusive:
Im Preis enthalten sind Getränke, Mittagessen, Pausenverpflegung und unsere Teilnahmebescheinigung.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch nach einem Seminarbesuch für Fragen zur Verfügung. Für viele Datenschutzsituationen verfügen wir über Vorlagen oder Beschreibungen, die wir gerne zur Verfügung stellen.
Unser Angebot beinhaltet:
» die Seminarunterlagen
» die Verpflegung
» die Nachbetreuung
Seminarunterlagen:
Unsere professionellen Ausbildungsunterlagen garantieren Ihnen, Ihren Lernerfolg.
Seminarpreis:
499,00 € netto; 593,81 € brutto (inkl. 19% MwSt.), Preisangaben gemäß: § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV(Preisangabeverordnung).
Welcome:
Wir würden uns darüber freuen, Sie als neuen Datenschutz - Teilnehmer begrüßen zu dürfen.
Was bedeutet eigentlich der Begriff "Datenschutz"?
Der Begriff Datenschutz entstand Ende der 60er Jahre. Datenschutz schützt
nicht die Daten als solche, dies übernehmen Zugriffsrechte, Verschlüsselungssysteme,
Firewalls etc. Datenschutz schützt seit jeher die Persönlichkeitsrechte
der Betroffenen. Eine Art Datenschutz bestand bereits schon in der Antike (z.B.
der Eid des Hippokrates).
Mit dem voranschreiten der vernetzten Informationsgesellschaft hat auch die Bedeutung des Datenschutzes an Bedeutung gewonnen. Datenschutz hat sich etabliert und Einzug in unsere Gesetzgebung gefunden. Datenschutz leistet einen wichtigen Beitrag zur Gewährleitung von Persönlichkeitsrechten und stellt zugleich die Privatheit des Einzelnen wieder in den Mittelpunkt.
Die bestehenden Tendenzen zum so genannten „gläsernen Menschen“ durch permanente Überwachung oder Ausspähung widerspricht diesem Prinzip und greift in erblichem Maße in die Persönlichkeits- und Freiheitsrechte der Betroffenen ein.
Eine Informationelle-Selbstbestimmungs-Gesellschaft (ISG), benötigt die freie Entfaltung der Persönlichkeit und den Schutz der Privatsphäre. Die Gewährleistung der Grundrechte (GG) auf Freiheit, Leben, Gleichheit und die Achtung der Menschenwürde sind hierbei unabdingbar. Sie regeln einen wichtigen Teil der freiheitlich demokratischen Grundordnung (FdGO) – Die Menschenrechte.
Datenschutz

(1983) Informationelle Selbstbestimmung
Das Bundesverfassungsgericht leitete dieses Recht aus Art. 2 Abs. 1 GG, dem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, und aus Art. 1 Abs. 1 GG, der Unantastbarkeit der Menschenwürde, ab. Informationelles Selbstbestimmungsrecht: "Grundrecht des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen".
History
Ab 2016
EU-DSGVO
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) wurde am 4. Mai 2016 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und tritt am 25. Mai 2018 europaweit in Kraft.
Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)
EU-DSGVO

Die neuen Regelungen
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) wurde am 4. Mai 2016 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und tritt am 25. Mai 2018 europaweit in Kraft.
» Das Sitzlandprinzip wird durch die Marktorientierung ersetzt. Das EU-Datenschutzrecht gilt nach der neuen EU-DSGVO nicht nur für die in der EU ansässigen Unternehmen. Voraussetzung ist nach Artikel 3 Abs. 2 EU-DSGVO lediglich, dass sich ein Angebot an einen bestimmten nationalen Markt in der EU richtet...
» Nach dem Prinzip des „One-Stop-Shop“ hat nunmehr gemäß Art. 56 EU-DSGVO die Aufsichtsbehörde am Ort der Hauptniederlassung des Unternehmens die „Federführung“. Gleichzeitig bleibt aber gewährleistet, dass sich der Betroffene mit Beschwerden immer an die Datenschutzaufsichtsbehörde an seinem Wohnsitz wenden kann.
Neue
» Technische und organisatorische Maßnahmen
bis dato § 9 plus Anlage BDSG. TOM müssen zum Schutz der Daten implementiert werden und dem Stand der Technik entsprechen.
» „Privacy by design and by default“ - Dienste müssen datensparsam gestaltet und mit den datenschutzfreundlichsten Voreinstellungen angeboten werden (Privacy by design and by default) z.B. durch Pseudonymisierung. Standardeinstellungen müssen darauf ausgerichtet sein, nur pbD zu verarbeiten, die für den konkreten Zweck erforderlich sind. Das betrifft auch den Umfang der erhobenen Daten, ihre Verarbeitung, die Speicherfrist und ihre Zugänglichkeit (Vertraulichkeit).
» Personenbezogene Daten müssen transparent und nach Treu und Glauben verarbeitet werden.
» Unternehmen haben umfangreichere Meldepflichten gegenüber den Behörden und Betroffenen bei der Verletzung des Datenschutzes zu beachten.
» Ein Datenschutzbeauftragter ist zu bestellen, wenn die Kerntätigkeit eines Unternehmens in der Datenverarbeitung liegt oder besonderer Kategorien pbD verarbeitet werden.
» Betroffene können gegen Unternehmen ein „Recht auf Vergessen“ geltend machen, woraufhin ihre Daten zu löschen sind.
» Ferner gilt das Recht, bei einem Anbieterwechsel ihre Daten in einem allgemein nutzbaren Format kostenfrei mitnehmen zu können (Datenportabilität).
Regelungen
» Eine Datenübertragung in Drittstaaten wird nach ähnlichen Grundsätzen möglich sein wie in der Vergangenheit (§ 4b Übermittlung personenbezogener Daten ins Ausland sowie an über- oder zwischenstaatliche Stellen BDSG). Zu beachten ist hierbei ob ein angemessenes Datenschutzniveau im Empfängerland herrscht.
» Datenverarbeitungen müssen explizit dokumentiert werden.
» In Einzelfällen muss eine Datenschutz-Folgenabschätzung (privacy impact assessment) vor der Implementierung von Datenverarbeitungsprozessen durchgeführt werden..
» Sanktionen - Wer pbD unrechtmäßig verarbeitet oder verarbeiten lässt (Rechtsverstöße), kann mit Bußgeldern bis zu 4 % des Jahresumsatzes , bzw. 20 Mio. Euro, geahndet werden, wobei der jeweils höhere Wert gilt.
» Die nationalen „Öffnungsklauseln“ sind hierbei noch erwartungsvoll abzuwarten und dienen der Ergänzung der DSGVO
» Bis Herbst 2016 sind die neuen Gesetzentwürfe für die ergänzenden nationalen Regelungen zu erwarten.
EU-DSGVO und was erwartet uns als Datenschutzbeauftragte?
Die neuen Herausforderung bestehen einerseits darin, sich mit dem Regelungswerk der EU-DSGVO vertraut zu machen,
andererseits den individuellen Anpassungsbedarf zu eruieren und dabei die laufende Gesetzgebung zum Datenschutz auf nationaler
Ebene nicht aus den Augen zu verlieren.
Anpassungsbedarf, gibt es z.B. in folgenden Bereichen:
» Umgang mit Beschäftigtendaten – Öffnungsklausel (Art. 5)
» Bedingungen für die Einwilligung (Art. 7)
» Informationspflichten und Rechten der betroffenen Person (Art. 12
bis 23)
» Privacy by design and privacy by default -proactive not reactive (Art.
25)
» Auftragsverarbeitung (Art. 28)
» Dokumentationspflichten - Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
(Art. 30)
» TOM - Sicherheit der Verarbeitung (Art. 32)
» Datenschutz-Folgenabschätzung - privacy impact assessment (Art. 35)
» Stellung und Bestellung des Datenschutzbeauftragten (Art. 37 bis 39)
» Beachtung der Norm ISO/IEC 27001 (IT-Sicherheit) evtl. Organisation
von Audits...
Vorhandene Datenschutzprozesse müssen auf Konformität geprüft werden und es ist dafür Sorge zu tragen, dass sie ab dem 25. Mai 2018 den neuen DSGVO Anforderungen gerecht werden.
Neue Datenschutzprozesse sollten bis einschließlich 24. Mai 2018 mit den verbindlichen Anforderungen des geltenden BDSG in Einklang gebracht werden.
Weder Sie als DSB, noch der Verantwortliche sollte es riskieren, die neuen EU-Datenschutzvorschriften zu ignorieren. Dies würde dazu führen, dass Sie in erheblichem Maße gegen Compliance-Vorgaben (Regelkonformität, Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien) verstoßen. Die hohen Bußgelder von den Aufsichtsbehörden - Artikel 83 Abs. 1, sind hierbei nicht zu vernachlässigen - Bis 20 Mio. (verhältnismäßig und abschreckend).
Datenschutz4You - Standorte

Datenschutz4You - Aachen
Lünsmann consulting
Zertifizierte Externe Datenschutzbeauftragte / Qualitätsmanagementbeauftragte (ISO 9001:2015)

Datenschutz4You - Bodensee
machCon Deutschland GmbH
Zertifizierte Externe Datenschutzbeauftragte
Herr Christian Herbst & Herr Fritz Metterhauser

Datenschutz4You - Bremen
Gilbert Köhler
IT Management und Datenschutz ESEUS
Zertifizierter Externer Datenschutzbeauftragter

Datenschutz4You - Darmstadt
Axel Hirsch, Dipl.-Betriebswirt, Bankkaufmann & Certified Information System Auditor
Zertifizierter Externer Datenschutzbeauftragter

Datenschutz4You - Dresden - Chemnitz
Wolfgang Gusel
Zertifizierter Interner und Externer Datenschutzbeauftragter

Datenschutz4You - Freiburg
machCon Deutschland GmbH
Zertifizierte Externe Datenschutzbeauftragte
Herr Christian Herbst & Herr Fritz Metterhauser

Datenschutz4You - Hamburg
Consberry Holding UG. Dipl.-Ing, Dipl.-Wirt.-Ing. Herr Arne Mentz
Zertifizierter Externer Datenschutzbeauftragter

Datenschutz4You - Köln
Rainer Cloos
Privacy Advisor
Zertifizierter Externer Datenschutzbeauftragter

Datenschutz4You - Magdeburg - Braunschweig
GFI Gesellschaft für Informationssicherheit mbH
Read More
Datenschutz4You - Mannheim
Sefa Kala. KALA Management Consultant
Zertifizierter Externer Datenschutzbeauftragter

Datenschutz4You - Mittlerer Niederrhein
Andrea Hartmann Consulting & Coaching
Zertifizierte Externe Datenschutzbeauftragte

Datenschutz4You - Mittelhessen - Gießen
L-E-C.COM GmbH
Herr Lars Ebertz
Zertifizierter Externer Datenschutzbeauftragter

Datenschutz4You - München
Datenschutzbüro Wolfgang Glasbrenner
Zertifizierter Externer Datenschutzbeauftragter,
Diplom-Betriebswirt(VWA).

Datenschutz4You - Nürnberg
Datenschutzbüro Wolfgang Glasbrenner
Zertifizierter Externer Datenschutzbeauftragter,
Diplom-Betriebswirt(VWA).

Datenschutz4You - Offenbach - Hanau - Fulda
Datenschutzbüro W. Falkenberg
Business Coach DBVC zertifiziert. Microsoft Certified Trainer.
Zertifizierte Externe Datenschutzbeauftragte

Datenschutz4You - Stuttgart
Datenschutzbüro Wolfgang Glasbrenner
Zertifizierter Externer Datenschutzbeauftragter, Diplom-Betriebswirt(VWA).
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Datenschutz4You - Saarbrücken - Kaiserslautern
Thierry Eibel
Berater & Dozent
Zertifizierter Externer Datenschutzbeauftragter

Datenschutz4You - Wuppertal
Lünsmann consulting
Zertifizierte Externe Datenschutzbeauftragte / Qualitätsmanagementbeauftragte (ISO 9001:2015)

Datenschutz4You - Würzburg
L-E-C.COM GmbH
Herr Lars Ebertz
Zertifizierter Externer Datenschutzbeauftragter
Dienstleistungen
- Ausbildung zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten
- Seminar Datenschutzworkshop zum Erhalt der Fachkunde
- Ausbildung zum externen Datenschutzbeauftragten
- Datenschutz - Ausbildungen im Unternehmen
- Seminar Datenschutz - Auditor, angelehnt an ISO 2700X
- Seminar IT Grundlagen für Datenschutzbeauftragte
- Dokumentation der Verarbeitungstätigkeiten
- Seminar - EU-Datenschutz-Grundverordnung
Unsere Datenschutz - Audit Software
-
Effektiv
und schnellUnsere DS - Audit Software bildet Ihren Datenschutzbestand blitzschnell ab.
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Rechtsverbindlich
und sicherDie Rechtsverbindlichkeit wird durch unsere Erfahrung gewährleistet.
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Beinhaltet Risk
ManagementEin Risikomanagement ist integriert und sollte immer einzeln beurteilt werden.
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Die perfekte
Marketing-StrategieÜberzeugen Sie einfach Ihre Kunden von Ihren effektiven Datenschutzmaßnahmen.
-
Der Weg ist das
ZielViele Stellen fordern die Einhaltung des Datenschutzes und das ist gut so!
-
Unterstützung des
DatenschutzbeauftragtenEs gibt viel zu tun! Helfen Sie Ihrem DSB bei der Umsetzung - Wir unterstützen Sie gerne dabei!
Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
Sie haben Fragen, dann übersenden Sie uns bitte eine E-Mail oder rufen einfach an.
E-Mail: lars@ebertz-datenschutz.de, Tel.: +49 2778 6969 10
Auszug aus den geschulten Unternehmen
Teilnehmer Feedback - Eine rundum gelungene und spannende Datenschutz-Schulung, mit Akzenten die eine bleibende Erkenntnis des Erlernten ermöglichen. Die Seminarunterlagen sind sehr professionell und informativ...
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